Haben wir uns verpflichtet, Wartungsarbeiten durchzuführen, so gelten abweichend und ergänzend folgende besondere Bedingungen:
1. Vergütung
1.1. Das Entgelt für die Wartung wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig.
1.2. Das monatliche Entgelt versteht sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nach Ablauf von 3 Jahren können wir die Vergütung der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Die sich ergebenden Preiserhöhungen sind in unseren Geschäftsbeziehungen zu Nichtkaufleuten durch die Steigerung des allgemeinen Lebenshaltungskostenindex begrenzt und dürfen dessen Änderung um nicht mehr als 2% übersteigen.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde unsere Hinweise befolgen.
2.2. Der Kunde muss seine Fehlermeldung und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
2.3. Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Wartungsarbeiten einzustellen.
3. Haftung
3.1. Der Unternehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Überreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
3.2. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.